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Verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht! PDF Drucken E-Mail

    Alltagswissen

Wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Ja, Sie haben richtig gelesen. Wieso das so ist?
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Sie haben richtig gelesen, geben Sie zu, was gute Eltern niemals zugeben würden: Sie haben gerade mal einen Moment lang nicht aufgepasst.

Wenn Ihr unter sieben Jahre alter Sprössling beispielsweise den Lack von Nachbars Auto zerkratzt hat, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung keinen Cent, da Kinder in diesem Alter gesetzlich nicht haftbar zu machen sind. Und die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Genau das weisen aber die meisten Eltern weit von sich.

Falsch! Denn nur dann, wenn Sie eingestehen, Ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, leistet die Haftpflichtversicherung. Denn diese tritt immer dann für den Schaden ein, wenn leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. So bekommt Ihr Nachbar den Schaden ersetzt und grüßt Sie in Zukunft wieder freundlich.

Weitere Informationen zur Aufsichtspflicht: weiterlesen ...
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